Meldung von Zählerständen und Zählerwechseln
Meldung der Zählerstände
- Termine für die Meldung der Zählerstände für das Online-Formular finden Sie auf der Seite Termine
- Danach findet die Ablesung persönlich durch den Beauftragten des Vereins statt. Sie müssen dann an einem der Ablese-Termine in Ihrem Garten anwesend sein.
Austausch der Zähler
Die im Kleingärtnerverein verwendeten Strom- und Wasserzähler müssen geeichet und gültig sein. Ein Austausch muss vorgenommen werden, sobald die Eichfristen endet (siehe Gesetzliche Eichfristen für Messgeräte). Der Wechsel von Zählern muss dem Vorstand über dieses Formular gemeldet werden.
Der Einbau und Austausch eines Stromzählers darf ausschließlich von einer Elektrofachfirma durchgeführt werden. Von diesem können Sie üblicherweise auch einen neuen Stromzähler erhalten.
Der Wasserzähler muss korrekt in Fließrichtung eingebaut werden. Einen neuen Wasserzähler erhalten Sie z.B. im Baumarkt.
- Kaltwasser-Zähler: 6 Jahre Frist (Anlage 7, Tabelle 1, Nr. 5.5.1 MessEV)
- Analoger Stromzähler: 16 Jahre Frist (Anlage 7, Tabelle 1, Nr. 6.1 MessEV)
- Digitaler Stromzähler: 8 Jahre Frist (Anlage 7, Tabelle 1, Nr. 6.3 MessEV)
Melde-Formular
» Bedienungsanleitung für das Zählerformular (PDF)