Meldung von Zählerständen und Zählerwechseln

Meldung der Zählerstände

Austausch der Zähler

Die im Kleingärtnerverein verwendeten Strom- und Wasserzähler müssen geeichet und gültig sein. Ein Austausch muss vorgenommen werden, sobald die Eichfristen endet (siehe Gesetzliche Eichfristen für Messgeräte). Der Wechsel von Zählern muss dem Vorstand über dieses Formular gemeldet werden.

Der Einbau und Austausch eines Stromzählers darf ausschließlich von einer Elektrofachfirma durchgeführt werden. Von diesem können Sie üblicherweise auch einen neuen Stromzähler erhalten.

Der Wasserzähler muss korrekt in Fließrichtung eingebaut werden. Einen neuen Wasserzähler erhalten Sie z.B. im Baumarkt.

Melde-Formular

» Bedienungsanleitung für das Zählerformular (PDF)

Angaben zum Mitglied

Angaben zu den Zählerständen

Bitte geben Sie im oberen Feld "Was möchten Sie uns melden?" an, um welche Mitteilung es geht.

Wichtiger Hinweis:
Die Meldung gilt nur als "erfolgt", wenn wir Ihnen den Eingang bei uns per E-Mail bestätigt haben. Sollten Sie binnen 7 Tagen keine Bestätigung per E-Mail von uns erhalten, melden Sie sich bitte beim Vorstand.