Mitgliedschaft

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen ersten groben Überblick über das Thema "Mitgliedschaft in unserem Verein" geben. Die genauen Informationen zum Thema finden Sie in unserer Satzung.

Satzung

Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?

Wie kann ich Mitglied werden?

Wenn Sie noch einen Garten suchen und in diesem Zuge Mitglied in unserem Verein werden wollen, gehen Sie am besten so vor, wie auf der Seite "Freie Gärten" beschrieben.

Grundsätzlich muss eine Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

Was kostet eine Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein?

Für die Mitgliedschaft in unserem Verein fallen verschiedene Kosten an:

Die genauen Kosten sind in der Beitragsordnung festgelegt und können bei uns erfragt werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass unsere Gärten lediglich verpachtet und nicht verkauft werden. D.h. Sie zahlen mit Ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag eine Art "Miete", die Sie dazu berechtigt den Kleingarten im Sinne der "kleingärtnerischen Betätigung" zu nutzen.

Was muss ich als Mitglied beachten?

Mitglieder in unserem Kleingärtnerverein haben verschiedene Pflichten und Regeln, die eingehalten werden müssen, damit unser Verein weiterhin als Kleingärtnerverein tätig sein kann. Dazu zählen:

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

Neben dem Austritt können auch andere Gründe zum Beenden der Mitgliedschaft führen, wie z.B. ein Ausschluss seitens des Vereins, der Tod des Mitgliedes oder die Auflösung des Vereins. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserer Satzung.