Mitgliedschaft
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen ersten groben Überblick über das Thema "Mitgliedschaft in unserem Verein" geben. Die genauen Informationen zum Thema finden Sie in unserer Satzung.
Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?
- Ordentliches Mitglied (Erstmitglied)
- Betätigt sich im Sinne der Satzung und unterstützt den Verein aktiv.
- Die Mitgliedschaft ist nicht an die Pacht eines Kleingartens gebunden.
- Außerordentliches Mitglied des Vereins (Zweitmitglied)
- Betätigt sich im Sinne der Satzung und unterstützt den Verein aktiv.
- Eine Zweitmitgliedschaft kann nur im Zusammenhang mit der Pacht eines Kleingartens erworben werden, wenn für diesen Kleingarten im Kleingärtnerverein (KGV) „Am Frischborn“ e.V. ein abgeschlossener Unterpachtvertrag mit einem Erstmitglied vorliegt. D.h. nur wenn das Erstmitglied einen Kleingarten pachtet, kann z.B. der Partner als Zweitmitglied aufgenommen werden.
- Auf Antrag kann die Zweitmitgliedschaft in eine Erstmitgliedschaft umgewandelt werden.
Wie kann ich Mitglied werden?
Wenn Sie noch einen Garten suchen und in diesem Zuge Mitglied in unserem Verein werden wollen, gehen Sie am besten so vor, wie auf der Seite "Freie Gärten" beschrieben.
Grundsätzlich muss eine Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Was kostet eine Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein?
Für die Mitgliedschaft in unserem Verein fallen verschiedene Kosten an:
- Aufnahmegebühr
- Zur Aufnahme in den Verein.
- Sicherheitsleistung
- Fällig bei Aufnahme in den Verein.
- Wird der Garten bei Kündigung ordnungsgemäß an den Verein zurückgegeben, erhält das Mitglied den Betrag zurück. Andernfalls wird der Betrag verwendet, um den Garten wieder in einen ordnungsgemäßen Zusatnd zu bringen.
- Mitgliedsbeitrag
- Jährliche Kosten für Pacht, Wasser, Strom, usw.
- Der erste Mitgliedsbeitrag wird anteilig für die verbleibende Zeit bis zum Jahresende erhoben.
- Laubenversicherung
- Versicherung der Laube gegen Schäden, die z.B. durch Feuer, Wasser o.ä. entstehen können.
- Arbeitsstunden / Gemeinschaftsstunden
- Jedes Mitglied muss eine definierte Anzahl an Arbeitsstunden im Jahr leisten (siehe Seite "Arbeitseinsätze").
- Nicht geleisteten Pflichtstunden werden dem Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.
Die genauen Kosten sind in der Beitragsordnung festgelegt und können bei uns erfragt werden.
Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass unsere Gärten lediglich verpachtet und nicht verkauft werden. D.h. Sie zahlen mit Ihrem jährlichen Mitgliedsbeitrag eine Art "Miete", die Sie dazu berechtigt den Kleingarten im Sinne der "kleingärtnerischen Betätigung" zu nutzen.
Was muss ich als Mitglied beachten?
Mitglieder in unserem Kleingärtnerverein haben verschiedene Pflichten und Regeln, die eingehalten werden müssen, damit unser Verein weiterhin als Kleingärtnerverein tätig sein kann. Dazu zählen:
- Satzung
- Die Bestimmungen der Satzung müssen akzeptiert und eingehalten werden.
- Gartenordnung / Rahmenkleingartenordnung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. (LSK)
- Die geltenden Regeln bzgl. der Gestaltung und Nutzung des Kleingartens (erlaubte Pflanzen, bewirtschaftete Flächen, Pflanzabstände, Wuchshöhe, ...), der Bebauung, der Umzäunung usw. sind einzuhalten.
- Arbeitsstunden / Gemeinschaftsstunden
- Jedes Mitglied muss eine definierte Anzahl an Arbeitsstunden im Jahr leisten (siehe Seite "Arbeitseinsätze").
- Teilnahme am Vereinsgeschehen
- Jedes Mitglied muss sich regelmäßig über die Aushänge in den Schaukästen informieren.
- Über die Teilnahme an Mitgliederversammlungen können die Mitglieder aktiv an den Entscheidungen im Verein mitwirken.
- Jedes Mitglied hat die Aufgabe sich nach Wissen und Können für die Belange des Vereins einzusetzen.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Der Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Neben dem Austritt können auch andere Gründe zum Beenden der Mitgliedschaft führen, wie z.B. ein Ausschluss seitens des Vereins, der Tod des Mitgliedes oder die Auflösung des Vereins. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserer Satzung.