FAQ - Fragen & Antworten

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Vereins-Mitgliedschaft und dem Thema "Kleingarten".

Fragen zur Vereins-Mitgliedschaft

Wie kann ich mich für einen Garten bewerben?

Auf der Seite "Freie Gärten" finden Sie eine ausführliche Beschreibung darüber, wie Sie sich für einen unserer freien Gärten bewerben können. 

Wie kann ich meinen Garten wieder abgeben? (Kündigung / Pächterwechsel)

Es kann verschiedene Gründe für die Abgabe eines Gartens geben, z. B. der Austritt aus dem Verein, ein Ausschluss seitens des Vereins, der Tod des Mitgliedes oder die Vereins-Auflösung. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserer Satzung

Der Ablauf für einen Pächterwechsel sieht üblicherweise wie folgt aus:

  1. Der Pächter kündigt schriftlich beim Vortsand Garten und Mitgliedschaft bis 30.09. des Jahres zum jeweiligen Jahresende.
  2. Der Vorstand bestätigt den Eingang der Kündigung und bietet dem aufgebenden Pächter Hilfe bei der Suche nach einem Neupächter an. Der Pächter muss dazu eine schriftliche Einwilligungserklärung an den Vorstand zurückgeben.
  3. Der Vorstand beantragt einen Wertermittlungstermin (siehe Satzung) und gibt diesen an den Pächter weiter.
  4. Hat der Altpächter bereits einen neuen Interessenten gefunden, muss sich dieser beim Vorstand vorstellen.
  5. Die Aufnahme in den Verein als Mitglied und Pächter wird dann vom Vorstand entschieden.
  6. Ein Pächterwechsel kann in diesem Fall - wenn gewünscht - auch im laufenden Jahr vorgenommen werden.
  7. Weitere Informationen enthält die Kündigungsbestätigung.
  8. Für die Aufnahme eines Neupächters gelten die allgemeinen Bedingungen bzgl. der Mitgliedschaft (siehe Seite "Mitgliedschaft").

Warum muss ich Arbeitsstunden leisten?

Bei den Arbeitseinsätzen handelt es sich um Gemeinschaftsarbeit zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, wie z.B. die Durchführung von Reparaturen, Heckenschnitt und die Pflege der Rabatten. Da es sehr kostspielig wäre, diese Arbeiten von externen Unternehmen durchführen zu lassen, werden die Arbeitseinsätze von den Vereinsmitgliedern ausgeführt. Jedes Mitglied ist verpflichten eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden im Jahr zu leisten. Im Sinne der Gemeinschaft und im Hinblick auf die Kosten bittet der Verein darum, dass sich möglichst viele Mitglieder an der Gemeinschaftsarbeit beteiligen statt die Arbeitsstunden finanziell abzuleisten. Je mehr Aufgaben innerhalb des Vereins abgedeckt werden können, desto weniger Kosten fallen für externe Unternehmen an. Nur so kann der Verein die Mitglieds-Beiträge möglichst gering halten, wovon ALLE Mitgleider profitieren.

» Weitere Informationen zum Thema "Arbeitseinsätze"

Wie kann ich meine Arbeitsstunden ableisten?

Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Arbeitseinsätze" im Punkt "Wie funktioniert der Arbeitsstundennachweis?".

Wie kann ich eine Laubenversicherung abschließen?

Einmal im Jahr kann über den Vorstand eine Laubenversicherung abgeschlossen werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Vorstand.

Was ist ein Gartenfachberater?

Der Gartenfachberater berät Vereins-Mitglieder bzgl. dem Anbau und der Pflanzen-Pflege im Kleingarten. Hat ein Mitglied eine fachliche Frage zum Thema, kann er sich an den Gartenfachberater des Vereins wenden (siehe Seite "Über unseren Verein" im Punkt "Vorstand").

Darf ich mit dem Auto in die Kleingarten-Anlage fahren?

Das Befahren der Gartenanlage mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern ist nur erlaubt zum Be- und Entladen von Baumaterialien oder größeren schweren Gütern. Das Abstellen der Fahrzeuge innerhalb der Gartenanlage ist nicht gestattet. Das Befahren der Gartenanlage muss grundsätzlich 24 Stunden vorher angemeldet werden. Um Unfälle / Staubentwicklung zu vermeiden weisen wir Sie darauf hin, die Gartenanlage in Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Der Pächter haftet dabei für die von ihm verursachten Schäden.

Der dafür festgelegte Zeitrahmen ist: Montag bis Samstag von 07:00-13:00 Uhr und von 15:00-18:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist das Befahren der Gartenanlage grundsätzlich nicht gestattet!

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Container bestellen möchte?

Ein Container muss privat von Ihnen bestellt werden. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand um das Befahren der Anlage, die Standzeit usw. mit dem Vorstand abzuklären.

Kann ich das Vereinsheim für eine private Veranstaltung mieten?

Da die unteren Räumlichkeiten des Vereinsheims an die Vereinsgaststätte "Am Frischborn" verpachtet sind, müssen Sie diesbezügliche Anfragen bitte direkt an die Vereinsgaststätte richten. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Über unseren Verein" im Punkt "Vereinsgaststätte".

Fragen zum Thema "Kleingarten"

Was ist ein Kleingarten und was versteht man unter "kleingärtnerische Betätigung"?

Im Unterschied zum Erholungs- und Freizeitgarten gelten für einen Kleingarten feste Regeln, die eingehalten werden müssen, damit ein Kleingärtner Verein seinen Status als solcher behalten darf. Die Regeln werden durch das Bundeskleingartengesetzt festgelegt. Der Anbau von Zierpflanzen und Nutzpflanzen, wie z.B. Obst, Gemüse und anderen Früchten muss beispielsweise das Gartenbild maßgeblich prägen und eine große Vielfalt aufweisen. Hinzu kommt, dass die angebauten Früchte nicht erwerbsmäßig veräußert, sondern lediglich für den Eigenbedarf genutzt werden dürfen.

Warum gibt es für die Nutzung eines Kleingartens so viele Regeln und Verbote? (Z.B. Verbot großer Pools, Vorschriften für Planzen und Pflanzabstände, Pflicht zum Sauberhalten der Wege, usw.)

Da unser Verein den Status "Kleingärtnerverein" besitzt, können wir die Kleingärten verhältnismäßig günstig verpachten. Damit das so bleibt, ist der Verein dazu angehalten darauf zu achten, dasss die Regeln aus dem Bundeskleingartengesetzt bzw. der Gartenordnung eingehalten werden. Werden zu viele dieser Regeln missachtet, kann es passieren, dass der Verein seinen "Kleingarten"-Status verliert. Dadurch würde sich der Preis für die Pacht für jedes Mitglied deutlich erhöhen. Das häufige Hinweisen auf die Regeln und die Durchsetzung davon sind also nicht auf das persönliche Befinden des Vorstandes zurückzuführen, sondern gesetzlich notwendig, damit unser Verein den Status als "Kleingärtnerverein" behalten kann. Wir bitten daher alle Mitglieder um Verständnis und Mithilfe.

Ich möchte eine Laube oder einen Schuppen bauen - was muss ich beachten?

Hinweise zur Bebauung im Kleingarten finden Sie in unserer Gartenordnung im Punkt 2. Bebauung im Kleingarten.

Darf ich in der Gartenlaube übernachten?

Das Wohnen im Kleingarten ist nicht erlaubt. Gegen eine kurzweilige Übernachtung in der Gartenlaube ist hingegen nichts einzuwenden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Gartenordnung.

Welche Art von Toiletten sind erlaubt?

Laut Rahmenkleingartenverordnung ist es nicht zulässig, Fäkalien in undichten Behältnissen zu sammeln, versickern zu lassen und unmittelbar an Anpflanzungen auszubringen. Erlaubt sind hingegen Trocken- oder Trenntoiletten, wie z.B. Camping-Toiletten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rahmenkleingartenverordnung.

Was muss ich bzgl. dem Wasseranschluss und dem Wasserzähler beachten?

Die im Kleingärtnerverein verwendeten Wasserzähler müssen geeichet und gültig sein. Ein Austausch muss vorgenommen werden, sobald die Eichfristen endet. Bei dem Austausch ist darauf zu achten, dass der Wasserzähler korrekt eingebaut wird. Der Wasserzähler-Wechsel muss dem Vorstand gemeldet werden. Bitte erfragen Sie das entsprechende Formular beim Vorstand. Es gelten außerdem die gesetzlichen Grundlagen für den Gebrauch von Wasserzählern.

Da im Winter die Gefahr besteht, dass die Wasserleitungen gefrieren und platzen, stellt der Verein vor Beginn der kalten Witterung das Wasser ab. Danach müssen die Wasserhähne in allen Kleingärten aufgedreht werden um ein Platzen der Rohre zu verhindern. Insbesondere der Haupthahn des Gartens. Bevor das Wasser im Frühling wieder angestellt wird, müssen die Wasserhähne in den Kleingärten entsprechend wieder zugedreht werden. Die Termine für das Ab- und Anstellen des Wassers entnehmen Sie bitte der Seite "Termine" und den Aushängen in den Schaukästen.

Was muss ich bzgl. dem Stromanschluss und dem Stromzähler beachten?

Die Stromzähler im Kleingarten müssen geeichet und gültig sein. Ein Austausch muss vorgenommen werden, sobald die Eichfristen endet. Der Stromzähler-Wechsel muss dem Vorstand gemeldet werden. Bitte erfragen Sie das entsprechende Formular beim Vorstand. Es gelten außerdem die gesetzlichen Grundlagen für den Gebrauch von Stromzählern und Eleektroanlage.

Darf ich meinen Garten per Video überwachen?

Per Video dürfen lediglich die eigenen Flächen überwacht werden. Eine Überwachung der öffentlichen Wege ist nicht gestattet.

Darf ich im Garten eine Party veranstalten?

Gegen eine kleine private Feier in Ihrem Kleingarten ist nichts einzuwenden, solange Sie die Ruhezeiten und die gesetzlichen Regelungen zur Lärmbelästigung berücksichtigen.

Muss ich meinen Garten abschließen?

Sie sind nicht verpflichtet Ihr Gartentor, Ihre Laube oder Ihren Schuppen abzuschließen. Es wid aber empfohlen, dies zu Ihrer Sicherheit und der allgemeinen Sicherheit der Anlage zu tun.

Darf ich Cannabis im Kleingarten anpflanzen?

Der private Anbau von Cannabis (Hanf) ist in Kleingartenanlagen grundsätzlich verboten und gehört auch nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Wir bitten im Interesse und zum Schutz aller Vereinsmitglieder jeden darum, sich an diese Regeln zu halten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen finden Sie in unserem News-Beitrag vom 01.05.2024.

Darf ich Sonntags Rasen mähen?

Entsprechend der Polizeiordnung der Stadt Chemnitz dürfen Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, werktags in der Zeit von 20:00 bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht durchgeführt werden. Zusätzlich gelten die in unserem Verein festgelegten Zeiten für die Mittagsruhe. Weitere Infromationen zu den Ruhezeiten finden Sie in unserer Gartenordnung unter "5. Sonstige Bestimmungen".

Was sollte ich tun, wenn meine Pflanzen von einer Krankheit oder von Schädlingen befallen sind?

Für Fragen zum Thema Pflanzen-Pflege, Pflanzen-Krankheiten und Schädlinge kann sich jedes Mitglied an den Gartenfachberater unseres Vereins wenden (siehe Seite "Über unseren Verein" im Punkt "Vorstand").

Welche Krankheiten bzw. Schädlinge sind meldepflichtig?

Einige Pflanzen-Krankheiten und Schädlinge sind meldepflichtig, da sie sich rasant ausbreiten und somit auch Pflanzen in anderen Gärten befallen können. Für eine erste Einschätzung sowie Tipps im Umgang mit Pflanzen-Krankheiten und Schädlinge wenden Sie sich am besten an den Gartenfachberater unseres Vereins (siehe Seite "Über unseren Verein" im Punkt "Vorstand").

Wo finde ich fachliche Hilfe rund um die Pflege und den Beschnitt von Pflanzen (Bäume, Sträucher, Gemüse, ...)?

Für Fragen zum Thema Anbau und Pflanzen-Pflege kann sich jedes Mitglied an den Gartenfachberater unseres Vereins wenden (siehe Seite "Über unseren Verein" im Punkt "Vorstand").

Welche Maßnahmen sind für die Bekämpfung von Unkraut erlaubt?

Der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln und Pflanzenschutzmitteln ist in der Gartenordnung unter "5. Sonstige Bestimmungen" geregelt, sowie in der Rahmenkleingartenordnung unter "2.5 Einsatz chemnischer Mittel". Demnach ist die Anwendung von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln prinzipiell zu unterlassen. Auch der Einsatz von anderen Stoffen zur Unkrautbekämpfung (Salz, Essig, Reinigungsmittel etc.) ist auf Wegen und Plätzen verboten - egal ob innerhalb oder außerhalb des Gartens.

Hintergründe: Der Einsatz solcher Mittel verändert den pH-Wert des Bodens und wirkt sich auch negativ auf die Pflanzen aus, die kein Unkraut sind. Das betrifft auch die Pflanzen Ihrer Garten-Nachbarn, wenn der Regen die Mittel verteilt oder die weitreichenden Wurzeln der Pflanzen die schädlichen Stoffe aufnemen. Auch Mikroorganismen im Boden werden durch die Mittel negativ beeinträchtigt. 

Darf ich Tiere in meinem Garten halten?

In der Gartenordnung unter "5. Sonstige Bestimmungen" und in der Rahmenkleingartenordnung unter "4. Tierhaltung" finden Sie die Regeln zur Haltung von Tieren im Kleingarten. Demnach ist die Haltung von Nutztieren, wie Kaninchen und Hühner, verboten. Das ständige Halten von Katzen und Hunden ist in der Kleingartenanlage nicht gestattet. Bei kurzfristigem Aufenthalt sind Hunde außerhalb des Gartens an der Leine zu führen und vom Spielplatz fernzuhalten. Für die Haltung von Bienen gibt es Sonderregelungen. Bei weiteren Fragen zum Thema kontaktieren Sie bitte den Vorstand. 

Wo kann ich meinen Grünschnitt (Baumschnitt oder Gras) entsorgen?

Eines vorweg: Das Abladen von Pflanz- bzw. Gartenabfällen im Wald ist verboten. Grünschnitt aus Ihrem eigenen Garten können Sie beispielsweise bei den Wertstoffhöfen in Chemnitz abgeben. Die naheliegendsten Wertstöffhöfe sind in der "Blankenburgstraße 62, 09114 Chemnitz" und "Kalkstraße 47, 09116 Chemnitz". Bitte beachten Sie die Hinweise bzgl. der Abgabe von Pflanzabfällen auf der Website von asr-chemnitz.de. 

Obstbaumschnitt kann nach Absprache mit dem Bauhofverantwortlichen im Bauhof des Vereins entsorgt werden.

Einige augenscheinliche "Pflanzenabfälle" eignen sich aber auch hervorragend als Gründüngung oder zum Mulchen. Hilfreiche Tipps dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des Naturschutzbundes. Vereins-Mitglieder können sich bei Fragen zum Thema auch gern an den Gartenfachberater unseres Vereins wenden (siehe Seite "Über unseren Verein" im Punkt "Vorstand").